Aktuelle Besuchsregelungen

07.03.2022

Sehr geehrte Angehörige,

für unsere Häuser und Bereiche gelten die Besuchsregelungen entsprechend der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 04.03.2022 und unter Berücksichtigung der aktuellen Infektionslage im Erzgebirgskreis. Wir freuen uns, dass wir dadurch die Besuchsmöglichkeiten in unseren Stationären Häusern Adam Ries und Louise Otto-Peters beibehalten können, bitten Sie aber die nachfolgenden Voraussetzungen dafür einzuhalten.

 
Das Wichtigste in Kürze:

  • Besuche sind von Montag bis Sonntag möglich. Beachten Sie bitte die Besetzungszeiten unserer Empfänge, Montag bis Freitag 09:00 - 16:30 Uhr.

  • Der Besucher registriert sich selbständig in dem im Eingangsbereich ausgelegten Formular und bestätigt die gelesenen Besuchsbedingungen.

  • Der Zutritt in die Einrichtung wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben für alle Besucher
    • entweder mit einem negativem überwachtem Selbsttest während der Besetzungszeiten - den Test erhalten Sie von unseren Empfangsmitarbeitern
    • oder mit einem tagesaktuellem amtlich bestätigtem Negativ-Test außerhalb der Besetzungszeiten möglich sein.

  • Dem amtlich bestätigtem Negativ-Test steht ein negativer PCR-Test gleich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

    • Die entsprechenden Nachweise sind auf Aufforderung bitte vorzuzeigen.
    • Die Testpflicht gilt für alle Personen und ist unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus.

  • Während des gesamten Besuches muss der Besucher verpflichtend eine FFP2-Mund-Nasen-Bedeckung (hygienisch einwandfreier Zustand) tragen.
  • Möchten Sie während Ihres Aufenthaltes eines unserer Cafés besuchen, lassen Sie sich bitte das negative Testergebnis entweder am Empfang oder beim Pflegepersonal bestätigen.

Das vollständige WPA-Besuchskonzept finden Sie hier.