Aktuelle Besuchsregelungen
07.03.2022
Sehr geehrte Angehörige,
für unsere Häuser und Bereiche gelten die Besuchsregelungen entsprechend der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 04.03.2022 und unter Berücksichtigung der aktuellen Infektionslage im Erzgebirgskreis. Wir freuen uns, dass wir dadurch die Besuchsmöglichkeiten in unseren Stationären Häusern Adam Ries und Louise Otto-Peters beibehalten können, bitten Sie aber die nachfolgenden Voraussetzungen dafür einzuhalten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Besuche sind von Montag bis Sonntag möglich. Beachten Sie bitte die Besetzungszeiten unserer Empfänge, Montag bis Freitag 09:00 - 16:30 Uhr.
- Der Besucher registriert sich selbständig in dem im Eingangsbereich ausgelegten Formular und bestätigt die gelesenen Besuchsbedingungen.
- Der Zutritt in die Einrichtung wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben für alle Besucher
- entweder mit einem negativem überwachtem Selbsttest während der Besetzungszeiten - den Test erhalten Sie von unseren Empfangsmitarbeitern
- oder mit einem tagesaktuellem amtlich bestätigtem Negativ-Test außerhalb der Besetzungszeiten möglich sein.
- Dem amtlich bestätigtem Negativ-Test steht ein negativer PCR-Test gleich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
- Die entsprechenden Nachweise sind auf Aufforderung bitte vorzuzeigen.
- Die Testpflicht gilt für alle Personen und ist unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus.
- Während des gesamten Besuches muss der Besucher verpflichtend eine FFP2-Mund-Nasen-Bedeckung (hygienisch einwandfreier Zustand) tragen.
- Möchten Sie während Ihres Aufenthaltes eines unserer Cafés besuchen, lassen Sie sich bitte das negative Testergebnis entweder am Empfang oder beim Pflegepersonal bestätigen.
Das vollständige WPA-Besuchskonzept finden Sie hier.