Neue Besuchsbedingungen ab 09.07.2021

08.07.2021

Sehr geehrte Angehörige,

entsprechend der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 22.06.2021 und unter Berücksichtigung der aktuellen Infektionslage im Erzgebirgskreis wurde unser Besuchskonzept ab 09.07.2021 angepasst.

Wir freuen uns, dass wir dadurch die Besuchsmöglichkeiten in unseren Stationären Häusern Adam Ries und Louise Otto-Peters erweitern können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Besuche sind von Montag bis Sonntag möglich. Beachten Sie bitte die Schließzeiten unserer Häuser von 19:00 Uhr bis 6:30 Uhr.

  • Der Besucher registriert sich selbständig in dem im Eingangsbereich ausgelegten Formular und bestätigt die gelesenen Besuchsbedingungen.

  • Der Zutritt in die Einrichtung wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben weiterhin nur mit Vorlage eines negativen tagesaktuellen Antigentests (nicht älter als 24 Stunden) auf das Coronavirus SARS-CoV-2 gewährt. Dem Antigentest steht ein negativer PCR-Test gleich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

  • Die Testpflicht gilt nicht für Personen*
    • die nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2 verfügen,
    • die mittels Antikörpertest belegen, dass Sie über Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Virus verfügen,
    • die nachweislich von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind (bis zum 6. Monat nach Infektion) oder
    • die nachweislich von einer SARS-Cov-2-Infektion genesen sind und eine Impfdosis erhalten haben.
    • Die entsprechenden Nachweise sind auf Aufforderung bitte vorzuzeigen.

  • Während des gesamten Besuches muss der Besucher verpflichtend eine FFP2-Mund-Nasen-Bedeckung (hygienisch einwandfreier Zustand) tragen, sofern der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht gewahrt werden kann. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (sogenannte OP-Maske) ist dann zulässig, wenn der Besucher unter die Voraussetzungen* fällt, unter denen auch die Testpflicht nicht gilt. 

Das vollständige WPA-Besuchskonzept finden Sie hier.