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Flyer "Anna-Pflegedienst"
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Flyer "Betreutes Wohnen"
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Flyer "Komplettangebot"
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Flyer "Tagespflege LOP"
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Flyer "Tagespflege im Münzviertel"
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Flyer "Tagespflege Zur alten Schule"
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Flyer "Wohnraumanpassung"
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Flyer "Gastronomie"
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Flyer "Förderverein"
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Flyer "Pflegekurse"
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Flyer "Trauerfeier"
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Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Hinweis zur steuerlichen Absetzbarkeit

Spenden und Zuwendungen wie Mitgliedsbeiträge an gemeinnützig anerkannte Stiftungen, Vereine und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.

Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug des Giro- oder PayPal-Kontos) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. B EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an die Gemeinnützige Wohn- und Pflegezentrum Annaberg-Buchholz GmbH erhalten Sie hier zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung/ Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die wir Ihnen gern zuschicken, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung, durch Ihre Hilfe erfreuen sich weiterhin unsere Pflegekunden, Angehörige und Besucher an unseren liebevoll angelegten und gepflegten Außengeländen und dem Tiergehege im Wohnpark Louise Otto-Peters.