Gemeinsam Natur und Tierwelt erhalten.

Tiere, Pflanzen und frische Luft bringen uns Freude und helfen uns, in einer hektischen Zeit zur Ruhe zu kommen. Unser liebevoll gestalteter Wohnpark Louise Otto-Peters ist ein Naherholungsgebiet und ein wichtiger Baustein für das Wohlbefinden unserer Pflegekunden. Das lebendige und detailreiche Außengelände im Haus Adam Ries begeistert all seine Besucher.

Im Wohnpark Louise Otto-Peters sind unsere Tiere zuhause. In unserem Tiergehege können Sie unseren Alpakas beim Grasen zu sehen, die Ziegen beim herumtoben beobachten, Hasen und Meerschweinchen streicheln und die Vielfalt der Vogelarten entdecken. Es ist ein Paradies für Jung und Alt

Unser Tiergehege und die liebevoll gestalteten Parkgelände werden größtenteils durch freiwillige Spenden finanziert. Ihre Spende kommt zu 100 % der Pflege der Außengelände und dem Erhalt des Tiergeheges zugute.

 

So einfach können Sie Gutes tun.

Spendenmöglichkeiten

Paypal

Gerne können Sie bequem per Paypal an uns spenden.

Sie können uns einmalig, monatlich oder jährlich unterstützen.

Überweisung

Volksbank Erzgebirge eG
IBAN: DE71 8709 6214 0010 2785 03
BIC: GENODEF1CH1

Zweck: Spende Tierfutter Außengelaende
 

Spendenbox

Im Wohnpark Louise Otto-Peters haben Sie die Möglichkeit mit Bargeld zu Spenden. Dafür haben wir eine Spendenbox im Kaninchenstall aufgestellt.

Unsere Parkgelände: Ein Paradies für Jung und Alt.

In unserem Wohnpark Louise Otto-Peters und dem Außengelände des Hauses Adam Ries können unsere Pflegekunden Natur nicht nur sehen, sondern auch erleben. Diese Besonderheit steigert die Lebensqualität für all die Menschen, die bei uns Leben. Unsere Außenanlagen bieten für Jung und Alt wunderbare Möglichkeiten zum Staunen, Erleben und Anfassen.

Erfahren Sie mehr über unsere liebevoll angelegten Parkgelände:

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Hier finden Sie den vereinfachten Spendennachweis ohne Spendenquittung.

Spenden und Zuwendungen wie Mitgliedsbeiträge an gemeinnützig anerkannte Stiftungen, Vereine und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. 
 
Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug des Giro- oder PayPal-Kontos) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. B EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an die Gemeinnützige Wohn- und Pflegezentrum Annaberg-Buchholz GmbH erhalten Sie hier zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.
 
Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung/ Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die wir Ihnen gern zuschicken, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.