Durch das Pflegestärkungsgesetz II wurde ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil eingeführt. Das bedeutet, die Zuzahlung, die jeder Bewohner zu zahlen hat, steigt nicht mehr mit dem Pflegegrad an. Stattdessen bezahlt jeder Bewohner einer Einrichtung den gleichen Eigenanteil, unabhängig des Pflegegrades.

Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz im Jahr 2022 brachte eine weitere Neuerung: den Leistungszuschlag für Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Durch diesen Zuschlag verringert sich der persönliche Eigenanteil des Bewohners an den Pflegekosten.

Die Unterstützung ist gestaffelt und orientiert sich an der Dauer des Aufenthaltes eines Bewohners in einer Pflegeeinrichtung. Je länger ein Bewohner vollstationär in einer Pflegeeinrichtung lebt, umso größer ist der Leistungszuschlag von der Pflegekasse. Im unten aufgeführten Eigenanteil ist ein Leistungszuschlag von 15% (entspricht Neueinzug) berücksichtigt.

 

 

Eigenanteil des Bewohners pro Monat (ab 01.01.2026)

Haus Adam Ries2.958,72 €
Haus Louise-Otto-Peters-Str. 132.868,35 €
Haus Louise-Otto-Peters-Str. 52.977,56 €

Für die Berechnung wurde ein Wert von durchschnittlich 30,42 Tagen pro Monat angenommen. Durch Rundungsdifferenzen sind Verschiebungen im Cent-Bereich pro Pflegegrad möglich.

Bei Fragen beraten wir Sie und Ihre Angehörigen gern individuell im Kundenbüro.

Wenn die Pflege zuhause vorübergehend nicht möglich ist, zum Beispiel wegen Urlaubs der Pflegeperson oder nach einem Krankenhausaufenthalt können Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege genutzt werden.

Kurzzeitpflege findet stationär in einer Pflegeeinrichtung statt, Verhinderungspflege kann sowohl ambulant als auch stationär erfolgen.

Ab dem 1. Juli 2025 gibt es dafür einen gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro pro Kalenderjahr für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.

Die Bedeutung unserer Möbel, Einrichtungsgegenstände, Bilder und Erinnerungen erstreckt sich weit darüber hinaus, bloße Objekte zu sein – sie bilden das Herzstück unseres Heimgefühls.

Es liegt uns sehr am Herzen, dass sich unsere Pflegekunden wie zuhause fühlen. Daher besteht die Möglichkeit, die Zimmer mit eigenen kleinen Möbeln, persönlichen Einrichtungsstücken und privaten Bildern zu gestalten.

Selbstverständlich kann auch die einrichtungseigene Ausstattung genutzt werden.